Leisnig. Ist es in Ordnung, bei Partys wie Weinfest oder Sommerkino eine Videokamera auf die feiernde Menge zu richten? Die Diskussion hatte während er jüngsten Zusammenkunft des Gewerbe- und Verkehrsvereins viele Wenns und Abers. Gleichzeitig wurden viele positive Argumente vorgebracht. Eins davon lautet: „Wir zeigen damit, dass in Leisnig etwas los ist, und das kann dann über die Internet-Seite des Gewerbe- und Verkehrsvereins überall im Internet verfolgt werden.“
Diese Position vertritt der Vereinsvorsitzende Sven Wolf. Was die technische Umsetzung anbelangt, hat er sich bereits erkundigt: Die Telekom betreibt auf dem Markt einen Hot-Spot, über den die gefilmten Daten ins Netz übertragen werden können. Über den Standort der Kamera gibt es noch keinen genauen Vorstellungen. Es solle auf keinen Fall das Rathaus, sondern ein privates Gebäude von jemandem aus dem Verein sein. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, die Stadt überwache ihre Bürger.
„Wir wollen als Verein mit unseren Festen etwas auf dem Markt etablieren. Mit den Video-Streams davon können wir das in Echtzeit publik machen“, argumentiert Wolf. Es solle auch nur übertragen, nichts aufgezeichnet werden. Dass dennoch zumindest gefühlt ein Stück Überwachungspotenzial dabei ist, gesteht er zwar ein. Doch solle keineswegs eine so hohe Auflösung verwendet werden, dass beispielsweise Gesichter zu erkennen sind. „Es geht um den Gesamteindruck davon, was in Leisnig los ist“, so der Vereinsvorsitzende.
Ganz einfach ist das Thema nicht, das wissen die Gewerbetreibenden. So sagt Mathias Voigtländer, um eine Kamera zu Überwachungszwecken installieren zu dürfen, müsse erst einmal ein gewisses Gefahrenpotenzial nachgewiesen werden. Im vergangenen Jahr war nach einer Bürgernachfrage in einer Stadtratssitzung Uwe Dietrich vom Bau- und Ordnungsamt den rechtlichen Rahmenbedingungen nachgegangen. Unbedenklich sei es lediglich, wenn jemand den Bereich etwa einen Meter von seiner Grundstücksgrenze aufnehme. Alles andere gelte als Filmen im öffentlichen Bereich und unterliege strengen Reglementierungen.
Trotzdem ist einigen Vereinsmitgliedern der Gedanke durchaus sympathisch, Sommerkino, Weinfest oder auch das jährliche Maibaumstellen live im Netz zu haben. Um das Vorhaben auf rechtssichere Füße zu stellen, wird ein Jurist beauftragt, um zu prüfen, unter welchen Bedingungen das möglich ist. Gibt es keine Bedenken, könnten weitere drei bis vier Kamera-Standorte ins Auge gefasst werden, beispielsweise der schöne Blick hinweg über das Muldental oder vom anderen Ufer der Mulde hinauf zur Burg. Das könne eine Chance sein, über das Internet potenzielle Touristen auf Leisnig aufmerksam zu machen.
Von Steffi Robak